Nächster Stichtag zum Stipendiumsantrag: 31. März 2025
Stiftung Stipendium Gerlacianum

Häufig gestellte Fragen

Wann wird über meinen Antrag entschieden?

Etwa Mitte des Jahres.

Wie hoch ist das Stipendium?

Es richtet sich nach den Erträgen und der Anzahl von Anträgen auf ein Stipendium. Bisher lag es zwischen 850€ und 4000€.

Kann ich mehrmals Geld bekommen?

Nein, es ist bislang nur eine einmalige Zahlung. Das mag sich in Zukunft ändern.

Ab wann kann ich mich bewerben?

Wenn der Bachelor-Abschluss (oder ein vergleichbarer Abschluss) schriftlich vorliegt. Bitte rechtzeitig bewerben. Stipendien können nur an Studierende ausgezahlt werden.

Kann man Säuglinge / Kinder / Jugendliche im Voraus ins Verzeichnis der Berechtigten eintragen lassen?

Ja. Und das macht auch Sinn, unabhängig davon, ob ein akademischer Weg in Zukunft eingeschlagen wird.

Muss ich meine Adresse angeben?

Unbedingt. Email wäre auch gut.

Eine Person im Verzeichnis der Berechtigten scheint ein Vorfahr von mir zu sein. Wo bekomme ich weitere Lebensdaten?

Email an: Dirk-Uwe.Zwitzers(at)gerlacianum.de

Ich möchte nicht im Internet im Verzeichnis der Berechtigten aufgeführt werden. Muss das sein?

Nein, muss natürlich nicht. Aber die Veröffentlichung kann helfen, um den erforderlichen verwandtschaftlichen Nachweis zu erbringen.

Meine Bewerbung basiert auf unechten, verfälschten Urkunden. Ist das strafbar?

§ 267 StGB.

Machen die Curatoren und Deputierten der Stiftung dies ehrenamtlich?

Ja, wir alle haben noch andere Jobs.

Ansicht der Kirche in Grimersum, wo Sibrand Gerlach begraben und der Grabstein seines Bruders Jakob Gerlach zu sehen ist.