Nächster Stichtag zum Stipendiumsantrag: 31. März 2025
Stiftung Stipendium Gerlacianum

Übertragung des Testaments

Die Originalsprache des Testaments ist zwar deutsch, hat aber mit unserer heute gesprochenen oder geschriebenen Sprache nicht mehr viel gemein. Daher haben wir den Wortlaut des Testaments mal "verständlich" gemacht:

Im Namen der heiligen Dreifaltigkeit. Amen!

Ich, Sibrand Gerlach aus Grimersum, bin schon lange und schwer erkrankt. Daran denke ich und schicke vorweg, dass der Mensch in meinen Augen nur Staub und Asche ist (was auch die Heilige Schrift und die Propheten bezeugen). Der Mensch lebt wie eine Heu- und Feldblume und hat nichts sicherer zu erwarten, als den Tod und die selige Auferstehung durch Jesus Christus, unseren einzigen Erlöser und Heilsbringer zur Seligkeit und zum ewigen Leben.

Dies habe ich vor Augen, erkenne die Endlichkeit des Lebens und vergesse auch meine Krankheit nicht. Dennoch sind mein Verstand und meine Vernunft nicht getrübt und ich will mit diesem Dokument meinen letzten Willen und mein Testament in aller erforderlicher und bester Form aufsetzen.

So verfüge ich nach meinem Tod und nachdem meine Seele mich verlassen hat, ein würdiges Begräbnis für mich. Es ist das Verdienst unseres Heilands Jesus Christus durch sein Leiden, Sterben und seine Auferstehung, dass auch meine Seele ihren Weg in die Hand des allmächtigen Vaters finden wird.

Als meinen rechtmäßigen Erben meines Besitzes setze ich Bene Imen ein, den Sohn der Halb­schwester meiner Mutter. Für den Fall, dass Bene Imen verstirbt, soll Syde, der ältere Bruder, das Erbe antreten.

Mein lieber Bruder Jacobus Gerlach soll alles bekommen, was ihm an meinen kleinen und großen Wert­sachen gefällt. Dazu gehören auch die Erbstücke, die ich von meinem seligen Vater erhalten habe: Meine Bibliothek, sowie Schwert, Dolch und Büchsen, Kleider, Wertsachen, Silber und Silber­geschirr, zwei silberne Becher und meine übrigen Alltagsgegenstände.

Drittens soll Eggen Harmens insgesamt 500 Emder Gulden bekommen, wovon 300 Emder Gulden Abbe Behrents und 200 Emder Gulden mein Bruder an ihn zahlen soll.

Viertens sollen die Armen in Wirdum 100 Emder Gulden, die Armen in Grimersum 50 Emder Gulden sowie die Armen der Emder Gasthauskirche ebenfalls 50 Emder Gulden erhalten. Die Summen sollen in Emder Gulden ausgezahlt werden, ersatzweise zu 10 Schafen pro Gulden.

Zu guter Letzt lege ich fest, dass ein oder zwei Studierende, die von meinem Vater abstammen, aus den nachfolgend aufgezählten Ländereien und Gütern unterstützt werden. Die im folgenden benannten Ländereien sollen auf ewig mit ihren Einkünften und Zinsen dem Unterhalt von Studierenden dienen:

  • 11 Grasen Land bei Wirdum, das zur Zeit Wills Bojen nutzt,
  • 3 ½ Grasen Land, das Haytet Benen zur Pacht hat,
  • 12 Grasen Land, das zum väterlichen Hof gehört, aber ursprünglich aus dem Besitz der Mutter stammt,
  • 9 Grasen Land bei Visquard, das zurzeit von Egbert Staal genutzt wird,
  • 9 Grasen Land, bei Visquard, das zurzeit von Ayse Appen genutzt wird,
  • 3 Grasen Land bei Visquard, das zurzeit von Styke Onnen genutzt wird,
  • 9 Grasen, die außerhalb des väterlichen Hofes liegen und Teil der 18 Grasen sind, die mein Bruder und ich im gemeinsamen Besitz haben.

Aus dem Haus, den Ländereien und dem Hof in Wirdum soll der oben genannte Erbe Bene Imen, oder dessen Vertreter, jährlich zu Sankt Michaelis (Anm.: 29. September d. J.) den oben genannten Studierenden 50 Thaler (jeder Thaler hat den Wert von 15 Schafen) geben.

Sofern man die 50 Thaler jährlich als Rendite erhalten möchte, um die Belastung von dem Hof zu nehmen, dann soll man 1000 Thaler mit einem sicheren Gewinn so anlegen, so dass jährlich 50 Thaler Rendite, wie bei den oben genannten Ländereien, zur Unterstützung von ein oder zwei Studierenden zur Verfügung stehen.

Sollte sich aus der Verwandtschaft keine Person zum Studium findet, kann die Unterstützung auch an eine fremde Person gehen. Wenn aber weder eine fremde Person noch jemand aus der väterlichen oder mütterlichen Verwandtschaft unterstützt wird, dann soll der zur Verfügung stehende Ertrag mit Zins und Zinseszins so lange angelegt werden, bis sich eine berechtigte Person findet.

Den Nutzen aus den Erträge der Ländereien sollen zu allen Zeiten die väterlichen und mütterlichen Nachfahren haben. So soll das erste Stipendium zum Studium der Erbe (Anm.: Bene Imen) erhalten. Nach Abschluss seines Studiums sollen ein oder zwei andere Studierende unterstützt werden. Damit dies auch so geschieht, verfüge ich, dass mein lieber Bruder Jacobus und Friederich Benen meine Absichten umsetzen und fürsorglich pflegen. Nach ihrem Tod sollen zwei andere aus väterlicher oder mütter­licher Abstammung als Curatoren folgen und meinen letzten Willen zur Unterstützung von Studierenden ausführen.

Dies ist mein letzter Wille und Testament, meine endliche Entscheidung und Meinung, für immer und unverbrüchlich.

Falls mein letzter Wille, mit dem ich so feierlich und vor Zeugen meine Erben benenne, nicht in Kraft tritt, so erwarte ich von den oben benannten Erben und auch von dessen Vertreter und Vermächtnis­nehmer, dass sie sich mit aller Kraft für das Testament einsetzen. Dazu sollen sie sich aller geistlichen und weltlichen Rechtsmittel bedienen, einschließlich der in dieser Grafschaft anerkannten Statuten, wie es im Übrigen auch für weniger formale Testamente gilt.

Zur Beurkundung der Rechtmäßigkeit habe ich als Verfasser meines letzten Willens das Testament eigenhändig unterschrieben und gesiegelt. Auch die dazu gebetenen Zeugen haben unterschrieben und gesiegelt.

Die Beurkundung findet im Emder Haus des Bürgermeisters Luppe Sicken am 22. Januar, 1600 Jahre nach der heilsamen Geburt unseres Heilands und Erlösers Jesus Christus statt.

Ich, Sibrand Gerlach erkläre dies als mein Testament und letzten Willen.

Dies habe ich auf Wunsch des Testamentverfassers vor Zeugen mit eigener Hand unterschrieben und mit meiner Petschaft gesiegelt. Stephan Bacherus M. docter.

Wolter von Dincklage, feierlich als Zeuge gerufen und zur Unterschrift dies Dokumentes gebeten.

Habbo Fewen, Zeuge mit eigener Hand.

Jan van Swoll, als Zeuge.

Ell. Cuelmann, als gebetener Zeuge.

Ich, Christian zum Baxtart, bezeuge diesen Vorgang, zu dem an diesem Ort gleichzeitig aller Zeugen zusammen gekommen sind.

Von A bis B rund um den äußeren Rand des Pergamentes verläuft eine gleich lange Siegelschnur von einem Loch zum anderen und ist zum Schutz der Urkunde fein säuberlich aufgezogen.